Rutschsicherheit
Rutschsicherheit von Natursteinböden
Über die Rutschsicherheit wird viel diskutiert und man kann viele Argumente dazu lesen.
Was versteht man unter Rutschsicherheit?
Eine Rutschgefahr ist dann gegeben, wenn auf Bodenflächen ein gleitförderndes Medium vorhanden ist. Dies kann z.B. Schnee, Eis, Wasser, aber auch Putzmittel sein. Die Rutschsicherheit eines Bodenbelages aus Granit oder Marmor wird maßgeblich durch die Rauhigkeit der Oberfläche
beeinflusst. Nur durch eine Verzahnung der Poren oder der Oberfläche mit einem Schuhwerk kann eine Rutschsicherheit gewährleisten werden.
Eine Einordnung des Grades für die Rutschhemmung wurden durch die Berufsgenossenschaften mit den Bewertungsgruppen R9, R10 bis R13 aufgestellt.
Wie wird die Rutschsicherheit geprüft und beurteilt?
In der DIN 51130 wird die Prüfung von Bodenbelägen hinsichtlich rutschhemmender Eigenschaften geregelt. Das Versuchsverfahren wird mit dem Begriff "Schiefe Ebene" beschrieben. Eine geneigte Versuchsfläche wird mit einem rutschfördernden Medium belegt. Eine Versuchsperson betritt diese Fläche. Je nach Neigung dieser Fläche und dem beginnenden Rutschen der Person auf dieser Fläche wird die Rutschhemmung beurteilt. In der Bewertungsgruppe R9 werden die geringsten und in der Bewertungsgruppe R13 die höchsten Anforderungen an die Rutschemmung gestellt.
Wichtig ist, dass die Rutschsicherheit unmittelbar nach dem Einbau geprüft werden kann und muss. Denn durch Benutzung der Natursteinflächen werden die Poren durch Dreck verschlossen, gleichzeitig durch den Einsatz von falschen Reinigungsmittel wird die Fläche versiegelt. Die notwendige Rauhigkeit geht dann verloren.
Wie erhöht man die Rutschsicherheit?
Dies ist ebenfalls ein vieldiskutiertes Thema. Fakt ist, dass bei Zweifel mittels Versuch nachgewiesen werden muss, dass eine geforderte Rutschsicherheit erfüllt ist. Allerdings gibt es hierfür auch Erfahrungswerte bzw. Prüfzeugnisse
Ein erster Punkt ist der Einbau einer Fussmatte. Diese kann den Schmutz und die Feuchtigkeit durch das Begehen aufnehmen. Dadurch wird ein übermäßiger Transport von Feuchtigkeit auf die Natursteinflächen vermieden.
Der Deutsche-Naturstein-Verband (DNV) schreibt in der Broschüre "Rutschsicherheit von Bodenbelägen aus Naturwerkstein", dass "nach den bisherigen Erfahrungen davon auszugehen ist, dass Natursteinfußbodenbeläge mit der Oberflächenbearbeitung "geschliffen C120" sowohl in trockenem als auch in nassem Zustand für die Verwendung in Eingangsbereichen, die direkt aus dem Freien betreten werden, wie beispielsweise Schalterräume von Geldinstituten, ausreichend rutschhemmend sind."
Für eingebaute Beläge gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Rutschsicherheit zu erhöhen. Man kann zum einem durch eine mechanische Bearbeitung wie Stocken oder Sandstrahlen, oder zum anderen mittels chemischer Behandlung (Absäuern) dazu beitragen.
Zusätzlich bietet sich bei in polierter Ausführung zu verlegenden Belägen auch das Lasern an. Hier wird aber ein Prüfzeugnis des Herstellers empfohlen.
Mehr Informationen erhalten Sie beim Deutschen Naturwerkstein-Verband (DNV)